Fokus Korbmarkt
Der Fotowettbewerb zum Korbmarkt
Der in den Vorjahren durchgeführte Wettbewerb "Fokus Korbmarkt" war immer ein voller Erfolg. Bei den vielen, vielen tollen Bildern fiel die Auswahl von Siegerfotos schwer. Auch 2019 gibt es diesen Fotowettbewerb in einer Neuauflage, damit wir alle den Korbmarkt und das Festival der Flechtkultur mit dem Auge des Fotografen/der Fotografin erleben können. Ungewöhnliche Blickrichtungen und Motive werden wieder begeistern. An den Teilnahmebedingungen hat sich nichts geändert. Den Fotowettbewerb könnten wir nicht ohne Hilfe des "AV-Treff Obermain", insbesondere nicht ohne Eugen Schneiderbanger und Siegfried Mischke veranstalten.
Ausschreibung
Veranstalter | Stadt Lichtenfels, Marktplatz 1, 96215 Lichtenfels in Zusammenarbeit mit dem Verein "Zentrum europäischer Flechtkultur Lichtenfels e. V." (ZEF). |
Fachliche Leitung | AV-Treff Obermain Siegfried Mischke & Eugen Schneiderbanger www.obermainfoto.de |
Einsendeanschrift | • Per E-Mail: korbmarkt[at]spinnennetz[punkt]de • Per Datenträger: Tourist-Information der Stadt Lplatz 10ichtenfels, Markt, 96215 Lichtenfels. |
Einsendezeitraum | Bis spätestens Sonntag, 22. Sept. 2019, 24 Uhr |
Motivauswahl | Gesucht sind vor allem Fotos vom flechterischen und künstlerischen Geschehen, z. B. vom "Festival der Flechtkultur" (außergewöhnliche Blicke auf außergewöhnliche Flechtwerke, Flechter/-innen bei der Arbeit, Kleinkünstler, Ausstellungen, Flechtkurse), lebenden Werkstätten, Angebot und Kauf von Flechtwaren, musikalischen und tänzerischen Darbietungen. |
Jury | Wird gebildet unter der fachlichen Leitung des AV-Treffs Obermain aus je einem Vertreter/einer Vertreterin aus Fotografie, Flechterei, Marketing. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar. |
Preisgelder | Die Jury vergibt Preisgelder von insgesamt 800 €: • 1. Preis: 300 € • 2. Preis: 200 € • 3. Preis: 100 € • 4. Preis: 50 € • 5. - 10. Preis: je 25 €. |
Ankäufe | Die Veranstalter des Fotowettbewerbs (s.o. "Jury") haben das Recht, mit Teilnehmern über den Ankauf von Bildrechten zu verhandeln. |
Ausstellung | Großformatige Fotoabzüge der preisgekrönten Bilder werden im November 2019 im Rathaus Lichtenfels ausgestellt. |
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt | Teilnahmeberechtigt sind alle Besucher der Veranstaltung "Korbmarkt 2019". |
Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen | Mit seiner Einreichung stimmt der Teilnehmer allen in dieser Ausschreibung genannten Wettbewerbsbedingungen unter Ausschluss des Rechtsweges zu. Personenbezogene Daten des Einsenders werden ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs gespeichert. |
Zugelassene Bilder | Zugelassen sind Bilder vom Korbmarktgeschehen 2019: von Korbmarkt-Freitag, 13. September bis zum Korbmarktende, am Sonntag, den 15. September abends. |
Anzahl der Bilder | Je Autor sind maximal fünf Bilder zugelassen. |
Technische Hinweise zur Einreichung | Bilder zum Wettbewerb dürfen ausschließlich digital per E-Mail-Anhang oder auf Datenträger im jpg-Format eingereicht werden (Adressen siehe Blatt 1 "Einsendeanschrift"). Die Bildgröße auf der langen Bildseite soll mindestens 3.000 Pixel betragen. |
Kennzeichnung | Der Dateiname der Fotos muss enthalten: Name_Vorname_Wohnort_Bildtitel.jpg Auf Datenträgern (z.B. CD-ROM) ist die vollständige Adresse des Absenders anzugeben. |
Benachrichtigung | Die Preisträger werden umgehend nach der Jurierung benachrichtigt, spätestens bis 27. Oktober 2019. |
Rücksendung | Rücksendung von eingereichten Datenträgern erfolgt nicht (E-Mail-Einreichung wird empfohlen). Bilder, die weder prämiert noch angekauft werden, werden vom Veranstalter nach Abschluss des Wettbewerbs vernichtet. |
Bildrechte | Der Veranstalter verpflichtet sich, alle eingereichten Bilder nur für Zwecke dieses Fotowettbewerbs zu verwenden, insbesondere sie ohne Zustimmung des Bildautors nicht an Dritte weiter zu geben. Hinsichtlich der preisgekrönten Bilder hat der Veranstalter zeitlich unbegrenzt das Recht, das Bildmaterial ohne zusätzlichen Honoraranspruch in seinen eigenen Publikationen zu verwenden (z. B. Internetseiten, Werbezwecke, Presseveröffentlichungen). Vor einer Weitergabe an Dritte sind die Bedingungen mit dem Bildautor abzuklären. |
Rechtsfolgen | Jeder Autor muss im Besitz aller Urheberrechte an den eingereichten Werken sein. Der Autor stellt den Veranstalter von Rechten Dritter frei. Bei Personenaufnahmen muss der Autor über die Einwilligung aller fotografierten Personen verfügen, dass der Veranstalter das Recht hat, das Bild zu Wettbewerbs- und Ausstellungszwecken bzw. in eigenen Veröffentlichungen zu verwenden. |